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   BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59   

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https://dejure.org/1959,19
BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59 (https://dejure.org/1959,19)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1959 - VIII C 20.59 (https://dejure.org/1959,19)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1959 - VIII C 20.59 (https://dejure.org/1959,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 292
  • NJW 1959, 2178
  • DVBl 1960, 216
  • DÖV 1959, 754
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.1958 - V C 321.56

    Verlegung des Wohnsitzes in die sowjetische Festzungszone nach der Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59
    Insoweit geht der Sinn des Gesetzes dahin, deren Bewohner so lange dort zu halten, als dies für sie nicht wegen einer politisch bedingten unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder ein gleichwertiges Rechtsgut oder wegen eines politisch bedingten schweren Gewissenskonfliktes unzumutbar wird (BVerwGE 7, 279).
  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 287.59

    Rechtsmittel

    Der Senat hält fest an seiner im Urteil vom 14. Mai 1959 (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]) niedergelegten Rechtsprechung zum Vertretenmüssen einer Zwangslage, die durch Verstöße gegen wirtschaftslenkende Vorschriften herbeigeführt worden ist.

    Im angefochtenen Urteil ist das Vertretenmüssen einer Zwangslage, die durch einen bewußten Verstoß gegen sowjetzonale wirtschaftslenkende Vorschriften verursacht worden ist, im wesentlichen ebenso abgegrenzt worden, wie dies der erkennende Senat später in seinem Urteil vom 14. Mai 1959 - BVerwG VIII C 20.59 -, BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59], und seitdem in ständiger Rechtsprechung getan hat.

    Diese ständige Rechtsprechung, mit der der erkennende Senat sich der - soweit ersichtlich - überwiegenden Verwaltungspraxis sowie auch der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung angeschlossen hat, ist im Schrifttum vielfach auf Ablehnung gestoßen, so bei Erben (ROW 1959 S. 205; 1961 S. 18), Pernutz (NJW 1959 S. 2178), Günther (ROW 1959 S. 243), Adam (ROW 1960 S. 68; 1961 S. 6; DÖV 1960 S. 784 und 947), Rosenthal (ROW 1960 S. 199) und, ohne nähere Begründung, auch bei Wengler (JZ 1961 S. 4 Fußnote 8).

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58

    Rechtsmittel

    Im übrigen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]nicht entscheidend darauf an, ob tatsächlich eine enge Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus bestanden hat; ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Ernennungsbehörde im Zeitpunkt der fehlerhaften Ernennung eine solche enge Verbindung als gegeben annahm.

    Eine solche Reihenfolge war im Rahmen der bei der Prüfung gebotenen Rückschau sachgerecht, da sich aus den Motiven der Ernennung zum Legationsrat I. Klasse Schlüsse auf die Beweggründe bei der Beförderung zum Vortragenden Legationsrat ergeben konnten (BVerwGE 5, 275; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].

    Eine Rechtsstellung, die der Beamte niemals innegehabt hat, kann auch im Rahmen der zeitlichen Verschiebung nicht zuerkannt werden (BVerwGE 3, 88; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].

  • BVerwG, 11.01.1962 - VIII C 71.60

    Rechtsmittel

    Dem Bundesvertriebenengesetz ist nach dessen Sinn und Zweck, wie das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, der Grundsatz zu entnehmen, daß aus dem Gesichtspunkt des Vertretenmüssens ein geflüchteter Sowjetzonenbewohner auf den Flüchtlingsausweis und die mit seinem Besitz verbundenen Rechte und Vergünstigungen in der Regel dann keinen Anspruch hat, wenn er die Verfolgung und Bestrafung, auf die er sich zur Begründung seiner Flucht beruft, im Bewußtsein dieser voraussichtlichen Folgen selbst herbeigeführt hat durch ein Verhalten, dessen Unterlassen ihm nach den Umständen seines Falles bei Berücksichtigung der Lage der gesamten Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone hätte zugemutet werden können (vgl. BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; ferner, die Urteile vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 127.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 18 = ZLA 1961 S. 135, und, mit weiteren Nachweisen , vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 22 = JR 1961 S. 475 = NJW 1961 S. 1272 = DVBl. 1961 S. 552 = ROW 1961 S. 163 = ZLA 1961 S. 222).

    Einen so gearteten Widerstand hat das Gericht, ohne damit diesen Begriff in sachlicher Hinsicht jeweils unterschiedlich abgrenzen zu wollen, in seiner Rechtsprechung je nach der Lage des Einzelfalles als politischen Widerstand (vgl. die Urteile vom 14. Mai 1959 - BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [295] -, vom 4. Juni 1959 - BVerwG VIII C 265.59 - und vom 23. September 1959 - BVerwG VIII C 133.59 -, ZLA 1960 S. 58) und als politisch sinnvollen Widerstand (Urteil vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 127.59 -, a.a.O.) bezeichnet, ferner auch als Widerstandstätigkeit (Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 155.59 -, ROW 1961 S. 161 = ZLA 1961 S. 191) und als eine "gegen das Sowjetzonenregime gerichtete allgemeine politische Aktivität" (Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, a.a.O.).

    Das Vertretenmüssen im Sinne von § 3 Abs. 1 BVFG ist überdies auch ein besonderer Begriff des Bundesvertriebenengesetzes, für seine Auslegung ist in erster Linie der Sinn und Zweck gerade dieses Gesetzes maßgebend (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [293]).

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